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Unterstützen Sie uns!

Wir freuen uns sehr über neue MitstreiterInnen, die sich angesichts einer stetigen Problemverschärfung und leerer Senatskassen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder
engagieren wollen.

 

Spende

Jeder Beitrag und jede einzelne Spende "zum Zwecke der Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben" unterstützen uns in unserer Arbeit.
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Zweckgebundene Patenschaft

Mit einer zweckgebundenen Patenschaft unterstützen Sie wichtige Angebote für die Frauen und Kinder zur Integration, Gesundheitsvorsorge und persönlichen Entwicklung. Sie können eine Patenschaft in Höhe von mindestens 10 EURO monatlich übernehmen für:

  • einen Sprachkurs
  • einen Integrationskurs
  • die nächste Kinderreise
  • die nächste Mutter/Kindreise

Formular für zweckgebundene Patenschaft »

 

Persönliche Patenschaft für eine Frau oder ein Kind

Mit einer Patenschaft für eine Frau oder ein Kind leisten Sie einen finanziellen sowie persönlichen Beitrag der Hilfe zur Selbsthilfe. Persönliche und "tat"-sächliche Hilfe bedeutet Unterstützung:

  • in bürokratischen Dingen und bei Ämtergängen
  • bei der Wohnungssuche
  • bei Kitaplatzsuche
  • Herstellung des Kontaktes zur Familie im Herkunftsland
  • Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche
  • der schulischen Förderung

Mit einer finanziellen Patenschaft unterstützen Sie die Frau bei der Anschaffung z.B. von Schulmaterialien für die Kinder, beim Umzug, bei der Wohnungserstausstattung, Kauf von Lernmaterialien, bei kostenpflichtigen Rechtsangelegenheiten, u. v. m.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 

Weitergeben

Sie sind Ärztin, Therapeutin oder Yogalehrerin? Geben Sie Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse doch einfach in kleinen Kursen an die Frauen weiter!

Sie haben Kontakte zu potentiell unterstützenden Firmen, Institutionen und Personen? Bringen Sie uns mit ihnen zusammen!

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 

 


Fachberatungs- und Interventionsstelle: (030) 80 19 59 80   •   Frauenhaus: (030) 80 10 80 50  •   Datenschutz