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Nachgehende und Angehörigenberatung

Nachgehende Beratung findet statt, wenn Frauen, die längere Zeit im Frauenhaus gelebt haben und einen intensiven Beratungsprozess mit einzelnen Mitarbeiterinnen hinter sich haben, sich erfahrungsgemäß bei späteren Problemen oder Krisen meistens wieder an die ihnen bekannten Frauenhausmitarbeiterinnen wenden. Die Angehörigenberatung hat das Ziel betroffenen Frauen
vielfältigere Möglichkeiten der Unterstützung anbieten zu können. Mit dem offenen Zugang zu der Beratungsstelle, die sich räumlich getrennt von Frauenhaus aufsuchen lässt, wird
auch männlichen Angehörigen der Weg eröffnet, z.B. zugunsten ihrer von Gewalt betroffenen Schwester, Mutter, Schwägerin, etc. Kontakt aufzunehmen und sich beraten zu lassen. Für gewaltbetroffene Frauen eröffnet sich darüber ein neuer Rahmen, indem Unterstützung von Teilen des sozialen Netzwerkes und der Familie für die weitere Perspektive genutzt werden kann. Für einige Migrantinnen erweist sich dies als Alternative zum völligen Abbruch der Beziehungen als sehr wichtig.
 

 


Fachberatungs- und Interventionsstelle: (030) 80 19 59 80   •   Frauenhaus: (030) 80 10 80 50  •   Datenschutz